Teil 2


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Abgeschickt von Lars am 03 April, 2009 um 15:16:44

Antwort auf: Vorbereitung auf Unruhen von Lars am 03 April, 2009 um 15:15:49:

Es setzt die Zusammenführung von verschiedenen Datenbanken voraus, wie auch eine Zusammenarbeit zwischen den Institutionen um die Informationen zu teilen, mit einem Blick auf die mögliche Zentralisierung von Informationen über amerikanischen Staatsbürgern.

In einem vorsichtig formulierten Text, „kreiert“ NSPD 59 „die Rahmenbedingung“ um es der Bundesregierung und den unterschiedlichen Polizei- und Geheimdienstorganisationen zu ermöglichen:

„untereinander kompatible Methoden und Prozesses zur Sammlung, Speicherung, Benutzung, Analyse und Mitbenutzung von biometrischen und mit ihnen verbundenen biografischen und kontext-abhängigen Informationen von Individuen in einer rechtmäßigen und adäquaten Weise zu benutzen, während gleichzeitig die Informationen den Gesetzen der Privatsphäre und anderen Rechten unter dem Amerikanischen Gesetz beachtet werden.”
Die NSDP 59 Anordnung empfiehlt: “Aktionen und damit verbunden Zeitleisten um die existierende Terroristen-orientierte Identifikation und Screening-Prozesse zu verwenden, um die Benutzung von biometrischen Daten auszuweiten.”

Die Prozesse unter dem NSPF 59 sind einheitlich zu der früheren Entscheidung vom Juni 2005, welche die Errichtung eines „Heimischen Spionagediensts" beinhaltete, unter der Leitung des FBIs. (Für weitere Details, siehe Michel Chossudovsky Bush Administration kreiert "Geheime Staatspolizei", 30. Juni 2005)

Unter einer Decke steckend mit dem Homeland Security (DHS), schlägt der„heimische Geheimdienst” vor, die FBI Antiterroreinheit, den Geheimdienst und Spionageoperationen in eine Abteilung zusammenzulegen.

Die neue Abteilung arbeitet unter der Schirmherrschaft des FBIs und hätte die Amtsbefugnis „den Besitz von Menschen zu enteignen, die dazu beitragen, Weapon of Mass Destruction (WMD) [Massenvernichtungswaffen, Anmerkung der Übersetzerin] zu verbreiten:” Sie wären in der Lage „Menschen in den USA auszuspionieren, die als Terroristen tatverdächtigt sind, oder wichtige Geheimdienst technische Informationen besitzen, selbst wenn sie nicht tatverdächtigt sind eine kriminelle Handlung zu vollstrecken.” (NBC Tonight, 29. Juni 2005)


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AnhangOriginaltext des H.R. 645: Gesetz zur Errichtung von Nationalen Notfalleinrichtungen

Diese Version wurde dem Haus vorgelegt.

Dies ist der originale Text des Gesetzes so wie er von den Sponsoren formuliert wurde und dem Haus zur Verabschiedung vorgelegt wurde. Das ist die letzte Version des Gesetzesentwurfs, so wie er auf dieser Website zu finden ist.

[QUELLE: http://www.govtrack.us/congress/billtext.xpd?bill=h111-645]

HR 645 IH

111er Kongress

Erste Sitzung

H.R. 645

Zur Anweisung des Ministers für Homeland Security zur Errichtung von Notfalleinrichtungen in Militärischen Anlagen.

IM HAUSE DER REPRÄSENTANTEN

22. Januar 2009

Herr HASTINGS aus Florida führt den folgenden Gesetzesentwurf vor; welcher dem Komitee für Transport und Infrastruktur vorgelegt wurde, und darüber hinaus dem Komitee für Streitkräfte, für eine Periode, um dann vom Sprecher bestimmt zu werden, in jedem Fall zur Bestimmung solcher Provisionen so wie sie unter die Gesetzgebung des betreffenden Komitees fallen

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Der Gesetzentwurf

Zur Anweisung des Ministers für Homeland Security zur Errichtung von nationalen Notfalleinrichtungen auf militärischen Einrichtungen

Zum Beschluss durch den Senat und dem Repräsentantenhaus der Vereinigten Staaten von Amerika im Kongress zusammengetragen,

Absatz 1. Kurztitel

Dieses Gesetz kann als “Gesetz zur Errichtung von nationalen Notfalleinrichtungen“ zitiert werden.

Absatz 2. Errichtung von nationalen Notfalleinrichtungen

(a) Im Allgemeinen – In Übereinstimmung mit den Anforderungen dieses Gesetzesentwurfs, der Minister für Heimatschutz soll nicht weniger als 6 nationale Notfalleinrichtungen auf militärischen Einrichtungen errichten.

(b) Zweck der Nationalen Notfalleinrichtungen – Der Zweck der Nationalen Notfalleinrichtungen soll bestehende Infrastrukturen benutzen--

zur Bereitstellung von vorübergehenden Unterkünften, medizinischer und humanitärer Versorgung von Individuen und Familien, die durch einen Notfall oder durch eine große Katastrophe ihr zu hause verloren haben.

zur Bereitstellung von zentralen Niederlassungen zum Zwecke des Training und zur Sicherstellung der Koordination der Bundesstaatlichen, Nationalen und lokalen Ersthilfe-Personals;

zur Bereitstellung von zentralen Niederlassungen zur Koordination von Bereitschaft, Reaktionsfähigkeit und Bergungsbemühungen durch Organisationen der Regierung, Privatorganisationen, ehrenamtlichen Einheiten, sowie religiös-organisierte Gruppen; und

um andere besondere Notwendigkeiten zu begegnen, wie sie vom Minister des Homeland Security bestimmt werden.

Absatz 3. Bestimmung von Militärischen Einrichtungen als Nationale Notfalleinrichtungen

(a) Im Allgemeinen- Nicht später als 60 Tage nach dem Datum der Einführung dieses Gesetzesentwurfs, soll der Minister für Homeland Security in Zusammenarbeit mit dem Minister für Verteidigung nicht weniger als 6 militärische Einrichtungen bestimmen, die als Anlage für die Errichtung von Notfalleinrichtungen verwendet werden.

(b) Mindestanforderungen- Die Anlage, die als nationale Notfalleinrichtungen bestimmt sind sollen--

über die Möglichkeit verfügen, über einen längeren Zeitraum Unterkunft, Gesundheitsservice, Transport, Erziehung, öffentliche Einrichtungen, humanitäre und andere Übergangsnotwendigkeiten für eine große Zahl an Individuen, die von einem Notfall oder einer großen Katastrophe betroffen sind;

umweltverträglich und sollte nicht Gesundheitsrisiken darstellen, für Individuen, die diese Einrichtung benutzen

in der Lage sein, ausgeweitet, wie auch verkleinert zu werden, um große Katastrophenbereitschaft und Reaktionsfähigkeit, Einsätze und Prozesse mit einzubeziehen;

in der Lage sein, existierende Strukturen, die zum Training und zur Koordination der Ersthilfekoordination nötig sind während Nicht-Katastrophenzeiten unterzubringen

in der Lage sein, über die nötige Infrastruktur zu verfügen, um schnellstmöglich vorübergehende Unterbringungen, medizinische Hilfe und humanitäre Unterstützung zu gewährleisten;

soll über eine vollständige Operation-Kommandozentrale verfügen, inklusive 2 moderner Kommando- und Kontrollzentren, die aus Rund-um-die-Uhr Operationsüberwachungszentren bestehen, wie folgt:

(A) eines der Kommando- und Kontrollzentren soll in ständigem Bereitschaftsmodus sein; und

(B) das andere soll für tägliche Trainingseinheiten verwendet werden; und

(7) jederzeit leicht zugänglich sein und in der Lage sein, Behinderte und medizinische Versorgungseinrichtungen, einschließlich, während eines Notfalles oder einer großen Katastrophe

Ort der nationalen Notfalleinrichtungszentren- Es sollten nicht weniger als ein nationales Notfalleinrichtungszentrum in jedem der folgenden Bezirken errichtet werden:

Bezirk bestehend aus der Region I, II, III der bundesstaatlichen Notfallmanagementeinrichtung

Bezirk bestehend aus der Region IV der bundesstaatlichen Notfallmanagementeinrichtung

Bezirk bestehend aus der Region V un VI der bundesstaatlichen Notfallmanagementeinrichtung

Bezirk bestehend aus der Region VII der bundesstaatlichen Notfallmanagementeinrichtung

Bezirk bestehend aus der Region VIII und IX der bundesstaatlichen Notfallmanagementeinrichtung

Bezirk bestehend aus der Region X der bundesstaatlichen Notfallmanagementeinrichtung

Vorzug zur Bestimmung von Geschlossenen Militärischen Einrichtungen- Wenn immer möglich, soll der Minister für Heimatschutz, und der Minister für Verteidigung, eine geschlossene militärische Einrichtung als Ort für das nationale Notfalleinrichtungszentrum bestimmen. Wenn die Minister für Heimatschutz und Verteidigung gemeinsam darüber entscheiden, dass es keine genügend große Anzahl an geschlossenen militärischen Einrichtungen gibt, die die Anforderungen die unter Unterabsatz (b) und c aufgeführt sind, soll die Minister gemeinsam den Anteil der existierenden militärischen Einrichtungen, die nicht geschlossene militärische Einrichtungen sind, als nationale Notfalleinrichtungen bestimmen.

(e) Übertragung der Kontrolle der geschlossenen militärischen Einrichtungen- Im Fall, dass eine geschlossene militärischen Einrichtung als nationale Notfalleinrichtung verwendet wird, soll nicht später als 180 Tage nach der Bestimmung, der Minister für Verteidigung die Gesetzgebung des Ministers für Homeland Security an diese geschlossene militärische Einrichtung übertragen.

(f) Gemeinsame Vertrag für die gemeinsame Benutzung von existierenden militärischen Einrichtungen: Im Falle einer existierenden militärischen Einrichtung, die keine geschlossene militärische Einrichtung darstellt, als eine nationale Notfalleinrichtung gewählt werden, und zwar nicht später als 180 Tage nach dem Datum der Designierung, soll das Ministerium für Homeland Security und das Verteidigungsministerium eine gemeinsamen Vertrag unterzeichnen, zur Bereitstellung einer nationalen Notfalleinrichtung.

(g) Berichte-

Vorläufiger Bericht-Nicht später als 90 Tage nach dem Gesetzesbeschluss, soll der Minister für Homeland Security zusammen mit dem Minister für Verteidigung, dem Kongress einen Bericht vorlegen, der für jeden Gelände folgendes beinhaltet:

(A) Entwurf, warum dieser Gelände gewählt worden ist;

(B) Entwurf hinsichtlich der Erfordernisse, um die existierende Infrastruktur des Gelände zu bauen, instand zusetzen, oder zu verbessern;

(C) Entwurf hinsichtlich der Erfordernisse, den Gelände gesundheitstechnisch zu klären;

(D) Entwurf für vorläufige Pläne für die Überantwortung der Kontrolle dieses Geländes von Verteidigungsministeriums auf den Minister für Homeland Security, falls notwendig unter Unterabsatz (e); und

E) Entwurf der vorläufigen Pläne für die gemeinsame Vertrag zur Errichtung einer nationalen Notfalleinrichtung auf dem Gelände, falls notwendig, unter Unterabsatz (f).

Aktualisierter Bericht- Nicht später als 120 Tage nach dem Gesetzesbeschluss, soll der Minister für Homeland Security zusammen mit dem Minister für Verteidigung, dem Kongress einen Bericht vorlegen, der für jeden Gelände folgendes beinhaltet:

(A) einen aktualisierten Bericht, der Informationen beinhaltet, wie unter Paragraph 1 beschrieben (1)

(B) einen Entwurf über den Fortschritt, der gemacht wurde bezüglich der Übergabe der Kontrolle der Standorte, falls notwendig unter Unterabsatz (e)

einen Entwurf über den Fortschritt der gemacht wurde bezüglich des gemeinsamen Vertrags für die Errichtung von nationalen Notfalleinrichtungen auf den Standorten, falls notwendig, unter Unterabsatz (f); und

Empfehlung hinsichtlich der Autorisation und Bereitstellung, die möglicherweise notwendig werden, um die nationale Notfalleinrichtung auf dem Standort zu errichten.

Endbericht- Nicht später als 1 Jahr nach dem Gesetzesbeschluss, soll der Minister für Homeland Security zusammen mit dem Minister für Verteidigung, dem Kongress einen Bericht vorlegen, der für jeden Gelände folgendes beinhaltet--

(A) endgültige Informationen, die die Übergabe der Kontrolle auf den Standorten beschreiben (in Detail), falls notwendig unter Unterabsatz (e);

(B) der endgültige gemeinsame Vertrag zur Errichtung einer nationalen Notfalleinrichtung auf dem Standort, falls notwendig unter Unterabsatz (f); und

alle ergänzenden Informationen die für die Errichtung des nationalen Notfalleinrichtung auf dem Standort wichtig sind

Zusätzliche Berichte- Der Minister für Homeland Security, der zusammen mit dem Verteidigungsminister handelt, kann dem Kongress zusätzliche Berichte vorlegen, falls notwendig, um Aktualisierungen über Schritte, die unternommen worden sind, um die Anforderungen für dieses Gesetz zu erfüllen.

ABSATZ 4. BESCHRÄENKUNGEN FÜR SATZUNGSGEMÄSSE KONSTRUKTION.

Dieses Gesetz berührt nicht--

die Amtsbefugnis der Bundesregierung von Bereitstellungen bei Notfällen oder großen Katastrophen oder zur Einführung von Katastrophenhilfen und Einsatzprogrammen, einschließlich derjenigen autorisierten Programme von Robert T. Staffort Katastrophenbereitschaft und Notfallunterstützungsgesetz ((42 U.S.C. 5121 et seq.); oder

Die Amtsbefugnis eines Staates oder einer örtlichen Regierung, um auf Notfälle zu reagieren.

ABSATZ 5. AUTORISATION VON BEREITSTELLUNGEN

Es werden $180.000.0000 werden autorisiert für jedes fiskalische Jahr (2009 und 2010) um dieses Gesetz durchzuführen. Solche Zahlungen bleiben erhältlich, bis sie aufgewandt worden sind.

ABSATZ 6. DEFINITIONEN

In dem Gesetz werden die folgenden Definitionen verwendet:

(1) GESCHLOSSENE MILITÄRISCHE EINRICHTUNGEN- Die Bezeichnung “geschlossene militärische Einrichtung” meint eine militärische Einrichtung, oder ein Teil dieser, die zur Schließung oder Neuausrichtung, die unter dem Verteidigungsbasen- Schließung und Neuausrichtungsgesetz aus dem Jahre 1990 (Teil A, Absatz XXIX des Öffentlichen Rechts 101-510; 10 U.S.C. 2687) freigegeben wurde, die alle, oder zwei von drei folgenden Anforderungen entsprechen:

A) Befindet sich in unmittelbarer Nähe zu einem Transportkorridor

B) Befindet sich in einem Bundesstaat mit einem großen Angriffs- oder katastrophenanfälligen Aktivitäten

C) Befindet sich in der Nähe einer Metropole.

NOTFALL- Der Begriff “Notfall” hat die Bedeutung solch eines Begriffes gemäß Absatz 102 der Robert T. Staffort Katastrophenbereitschaft und Notfallunterstützungsgesetz ((42 U.S.C. 5122).

GROSSE KATASROPHE- Der Begriff „Große Katastrophe“ hat die Bedeutung solch eines Begriffes gemäß Absatz 102 der Robert T. Staffort Katastrophenbereitschaft und Notfallunterstützungsgesetz ((42 U.S.C. 5122).

MILITÄRISCHE EINRICHTUNG- Der Begriff „Militärische Einrichtung“ hat die Bedeutung solch eines Begriffes gemäß Absatz 102 der Robert T. Staffort Katastrophenbereitschaft und Notfallunterstützungsgesetz (Teil A des Titels XXIX des Öffentlichen Rechts 101-510; 10 U.S.C. 2687 Note).

Michel Chossudovsky
Michel Evgenij Chossudovsky ist ein kanadischer Professor der Wirtschaftswissenschaften an der Universität Ottawa. Internationale Bekanntheit erlangte er durch seine globalisierungskritischen Publikationen, die in mehr als zwanzig Sprachen übersetzt worden sind.

Orginalartikel: Preparing for Civil Unrest in America Preparing for Civil Unrest in America
Übersetzt von: Dr. Irena Fürhoff

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1DoD is considering martial law Kommentar von Leonardo Torres am Apr 01, 2009 11:47 AM
Bad news from America’s top spy
Our business schools and intellectual elite have been exposed
as frauds; the age of the West has ended, writes Chris Hedges
http://www.coldtype.net/Assets.09/pdfs/0309.Reader34.pdf

"...“Under the most extreme circumstances, this might include use of military force against hostile groups inside the United States. Further, DoD [the Department of Defense] would be, by necessity, an essential enabling hub for the continuity of political authority in a multi-state or nationwide civil conflict or disturbance,” the document read.

In plain English, something bureaucrats and the military seem incapable of employing, this translates into the imposition of martial law and a de facto government being run out of the Department of Defense. They are considering it. So should you..."



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