Abgeschickt von Lars am 04 Mai, 2009 um 14:03:20
Antwort auf: Mehr Selbstbestimmung für europäische Völker gefordert von Lars am 29 April, 2009 um 16:26:22:
Interview
„Das ist Verfassungsbruch“
Der ehemalige Europa- und Bundestagsabgeordnete Franz Ludwig Schenk Graf von Stauffenberg kritisiert im Gespräch mit der JUNGEN FREIHEIT scharf den Vertrag von Lissabon. >> mehr
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Das ist Verfassungsbruch“
Von: Moritz Schwarz
Franz Ludwig Schenk Graf von Stauffenberg Foto: privat
Graf von Stauffenberg, der renommierte Staatsrechtler Dietrich Murswiek hat im Vertrag von Lissabon einen „schwerwiegenden Konstruktionsfehler“ entdeckt und dies letzte Woche öffentlich gemacht. Beeinflußt dieser Fund Ihre eigene Verfassungsklage gegen Lissabon?
Stauffenberg: Nein, denn die Professoren Murswiek und Kirchhof bestätigen – wenn vielleicht auch aus einem anderen Blickwinkel – das, was wir in unserer Beschwerde bereits vorgetragen haben.
Murswiek spricht von einer „Degradierung“ der nationalen Verfassungen, also etwa des Grundgesetzes, durch den Lissabon-Vertrag.
Stauffenberg: Ja, nur droht diese Degradierung nicht nur, sie wirkt, wie wir belegt haben, laufend, heute schon, und zwar durch Mißbrauch der EU-Verträge ohne Ermächtigung.
Murswiek nimmt an, es handle sich um einen unbeabsichtigten Fehler im Vertragswerk. Steckt tatsächlich keine Absicht dahinter?
Stauffenberg: Weder noch. Bei den europäischen Verträgen, bis hin zu dem kulminierenden Abkommen von Lissabon, mißachten die Bundesregierungen das Grundgesetz absichtlich, weil sie meinen, sie dürften das. Sie berufen sich dabei auf „internationale Vertragsregeln“.
Aber niemand hat den Regierungen Vollmacht gegeben, das Grundgesetz zu entleeren und sich ihrer demokratischen Legitimation zu entziehen. Bundestag und Bundesrat haben vor den Amtsträgern versagt. Ihre Vorstellungen von Political Correctness ersetzt weder Vollmacht noch Recht. Regierungen und Parlamente haben sich als rechtsuntauglich erwiesen.
„Demokratisch und rechtsstaatlich – die EU ist das nicht!“
Sie haben sich selbst ausdrücklich als einen „Freund der europäischen Einigung“ bezeichnet. Warum klagen Sie dann in Karlsruhe gegen den Lissabon-Vertrag?
Stauffenberg: Die friedliche Gemeinschaft der freien Menschen Europas ist notwendig und dringend. Aber was Regierungen und Amtsträger aus ihr gemacht haben, mündet in eine Katastrophe. Und sie beginnt nicht erst in Lissabon.
Inwiefern?
Stauffenberg: Nach dem deutschen Grundgesetz geht „alle Staatsgewalt vom Volke aus“, also von den Bürgern. Die hoheitliche Gewalt, die uns heute aus Brüssel beherrscht, geht dagegen längst nicht mehr „vom Volke aus“. Niemand verantwortet sie gegenüber den Bürgern. So hat in der gegenwärtigen Wirtschaftskrise der EU-Apparat völlig versagt, sowohl in der Erkennung wie in der Gegensteuerung. Man war nur mit sich selbst beschäftigt.
Wäre die EU ein Staat, so Ihre Analyse, könnte sie nicht Mitglied der EU werden – weil sie ihren eigenen Anforderungen nicht genügt.
Stauffenberg: Mitglied der Europäischen Gemeinschaften – jetzt der EU – dürfen nur souveräne Staaten werden, die selbst freiheitlich, demokratisch und rechtsstaatlich sind. Die Europäische Union ist dies nicht. Ihrer – stetig wachsenden – Hoheitsgewalt fehlt demokratische Legitimation und demokratische Verantwortung. In ihrem Vorrang zermahlt sie die freiheitlichen Demokratien ihrer Mitgliedsstaaten.
Ist die EU also eine Diktatur?
Stauffenberg: Nein, so einfach ist die Antwort nicht. In Europa regieren Konglomerate von Machtteilhabern. Sie sind beweglich strukturiert mit häufig wechselnden Besetzungen. Sie rekrutieren sich aus einem europäischen und 27 nationalen Behördenapparaten – unter der irreführenden Bezeichnung Ministerrat –, oft ergänzt durch „Mitmischer“ aus wirtschaftlichen oder politischen Verbänden und „Delegationen“ des Europäischen Parlaments.
Ihre Entscheidungswege sind erratisch verstrickt, ihre Beschlüsse undurchsichtig, ihre Produkte aber rechtsverbindlich. Ihre fluktuierende Kollektivität gewährleistet die Anonymität der handelnden Personen. Sie garantiert Verantwortungsfreiheit für die Ergebnisse. Dies beschreibt das langjährig eingeübte, durch ständige Wiederholung konsolidierte, vorgeblich „sachgerechte“ Verfahren, das – gutsprachlich zur Political Correctness geschönt – Recht, Verantwortung und Demokratie ersetzt.
> Der kalte Putsch: Dem Bundestag droht die Entmachtung
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Der kalte Putsch
Von: Michael Paulwitz
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg: Bald mehr Macht als Karlsruhe? Foto: Flickr
Warten auf Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht ist die letzte Instanz, die der Aushebelung der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland durch den EU-Vertrag von Lissabon noch einen Riegel vorschieben könnte. Außer einer kleinen Schar prominenter Kläger scheint das kaum jemanden sonderlich zu berühren. Die Bundesregierung betreibt die Selbstentmachtung der deutschen Demokratie, doch im politischen Berlin herrscht das Schweigen der Lämmer.
Der publizistische Kampf, der die Verfassungsbeschwerden zweier Klägergruppen um die CSU-Politiker Peter Gauweiler und Franz Graf Stauffenberg begleitet, wird deutlicher und schärfer, je näher der Tag der Entscheidung rückt. Lissabon entmachtet das Grundgesetz und degradiert es zur nachrangigen „Landesverfassung“, alarmiert Gauweilers Prozeßvertreter Dietrich Murswiek in einer Analyse für die Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ Heft 8, April 2009).
Der Freiburger Professor für Öffentliches Recht spricht Klartext: In Lissabon steckt Sprengstoff, weil der Europäische Gerichtshof (EuGH) künftig für den gesamten Unionsvertrag zuständig sein soll. Bislang wacht er nur über die in den EG-Verträgen vergemeinschafteten Politikbereiche – und versteht sich dabei schon heute mit einseitigen und gewagten Auslegungen als williger Vollstrecker der Kompetenzanmaßungen der EU-Kommission gegenüber den Nationalstaaten. Der Lissabon-Vertrag erhebt den Mißbrauch zur Norm.
Eine Art „Ermächtigungsgesetz”
Die „Werteklausel“ in Artikel 2 des Vertrags bietet dafür einen Blankoscheck. Aus Allgemeinheiten wie Pluralismus, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität, Nichtdiskriminierung könnten die Luxemburger Richter jederzeit die Vollmacht ableiten, sich direkt in die Verfassungs- und Werteordnungen der Mitgliedstaaten einzumischen, warnt der frühere Verfassungsrichter Paul Kirchhof.
Was das konkret bedeutet? Zum Beispiel, daß „künftig jedes Amtsgericht ein deutsches Gesetz unangewendet lassen kann und muß, wenn es meint, es sei mit einem der EU-Grundwerte unvereinbar“, wie Murswiek ausführt. Ob Parteiverbot, Zuwanderungsbegrenzung oder Kopftuchverbot, Embryonenforschung oder Sterbehilfe – was Bundestag und Bundesverfassungsgericht entschieden haben oder noch entscheiden werden, steht mit Lissabon künftig unter europäischem Vorbehalt. Kommission und EuGH könnten direkt in die Innen- und Sozialpolitik der Mitgliedstaaten eingreifen und „Entscheidungen treffen, für die eigentlich die nationalen Parlamente zuständig sind“. Mit anderen Worten: eine Art „Ermächtigungsgesetz“.
Neu sind diese Warnungen allerdings nicht; der tschechische Präsident Václav Klaus hat in seiner Abrechnung mit Lissabon ähnliches vorgetragen. Man mußte den – gewollt unübersichtlichen – Vertrag nur lesen, um darauf zu kommen. Das Gros der Bundestagsabgeordneten, die sich durch ihre Zustimmung selbst entmündigt haben, hat dies offenbar nicht getan und den Verdacht erhärtet, daß sie in der großen Mehrzahl als kontrollierende Gewalt versagt haben.
Deutschland
Donnerstag, 30.04.2009Der kalte Putsch
Von: Michael Paulwitz
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg: Bald mehr Macht als Karlsruhe? Foto: Flickr
Warten auf Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht ist die letzte Instanz, die der Aushebelung der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland durch den EU-Vertrag von Lissabon noch einen Riegel vorschieben könnte. Außer einer kleinen Schar prominenter Kläger scheint das kaum jemanden sonderlich zu berühren. Die Bundesregierung betreibt die Selbstentmachtung der deutschen Demokratie, doch im politischen Berlin herrscht das Schweigen der Lämmer.
Der publizistische Kampf, der die Verfassungsbeschwerden zweier Klägergruppen um die CSU-Politiker Peter Gauweiler und Franz Graf Stauffenberg begleitet, wird deutlicher und schärfer, je näher der Tag der Entscheidung rückt. Lissabon entmachtet das Grundgesetz und degradiert es zur nachrangigen „Landesverfassung“, alarmiert Gauweilers Prozeßvertreter Dietrich Murswiek in einer Analyse für die Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ Heft 8, April 2009).
Der Freiburger Professor für Öffentliches Recht spricht Klartext: In Lissabon steckt Sprengstoff, weil der Europäische Gerichtshof (EuGH) künftig für den gesamten Unionsvertrag zuständig sein soll. Bislang wacht er nur über die in den EG-Verträgen vergemeinschafteten Politikbereiche – und versteht sich dabei schon heute mit einseitigen und gewagten Auslegungen als williger Vollstrecker der Kompetenzanmaßungen der EU-Kommission gegenüber den Nationalstaaten. Der Lissabon-Vertrag erhebt den Mißbrauch zur Norm.
Eine Art „Ermächtigungsgesetz”
Die „Werteklausel“ in Artikel 2 des Vertrags bietet dafür einen Blankoscheck. Aus Allgemeinheiten wie Pluralismus, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität, Nichtdiskriminierung könnten die Luxemburger Richter jederzeit die Vollmacht ableiten, sich direkt in die Verfassungs- und Werteordnungen der Mitgliedstaaten einzumischen, warnt der frühere Verfassungsrichter Paul Kirchhof.
Was das konkret bedeutet? Zum Beispiel, daß „künftig jedes Amtsgericht ein deutsches Gesetz unangewendet lassen kann und muß, wenn es meint, es sei mit einem der EU-Grundwerte unvereinbar“, wie Murswiek ausführt. Ob Parteiverbot, Zuwanderungsbegrenzung oder Kopftuchverbot, Embryonenforschung oder Sterbehilfe – was Bundestag und Bundesverfassungsgericht entschieden haben oder noch entscheiden werden, steht mit Lissabon künftig unter europäischem Vorbehalt. Kommission und EuGH könnten direkt in die Innen- und Sozialpolitik der Mitgliedstaaten eingreifen und „Entscheidungen treffen, für die eigentlich die nationalen Parlamente zuständig sind“. Mit anderen Worten: eine Art „Ermächtigungsgesetz“.
Neu sind diese Warnungen allerdings nicht; der tschechische Präsident Václav Klaus hat in seiner Abrechnung mit Lissabon ähnliches vorgetragen. Man mußte den – gewollt unübersichtlichen – Vertrag nur lesen, um darauf zu kommen. Das Gros der Bundestagsabgeordneten, die sich durch ihre Zustimmung selbst entmündigt haben, hat dies offenbar nicht getan und den Verdacht erhärtet, daß sie in der großen Mehrzahl als kontrollierende Gewalt versagt haben.
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Elsässer stellt Buch zur Nation vor
Nation und Globalisierung Foto: pixelio/Hofschläger
Jürgen Elsässer Foto: Privat
BERLIN. „Nationalstaat und Globalisierung“ heißt Jürgen Elsässers neues Buch, das er am Dienstag in Berlin präsentiert hat.
Erstmals liegen damit die Grundzüge der neuen Konzeption des linken Vordenkers in gebundener Form vor: Seit Wochen sorgt Elsässer (51) mit seinem Werben für eine Wiederentdeckung der Nation durch die Linke für heftige Anfeindungen im linken Lager. So hatte die Gründung seiner Volksinitiative, als einem Bündnis von „Lafontaine bis Gauweiler“, im Februar zu seiner unverzüglichen Kündigung beim Neuen Deutschland geführt.
Das Bändchen im Kleinformat kann allerdings nur ein erster Schritt sein. Auf 101 Seiten beinhaltet es lediglich einen Vortrag, den Elsässer im November 2008 vor der Preußischen Gesellschaft in Berlin gehalten hat. Dort hat er das Buch am Dienstag vor gut sechzig Zuhörern und unter großem Applaus auch vorgestellt.
Angriffe auf die Volkswirtschaft
Elsässer legt darin die Entstehung der aktuellen Wirtschaftskrise dar. Ursache ist nach seiner Ansicht ein „Angriff des anglo-amerikanischen Finanzkapitals“, als dessen fünfte Kolonne er hierzulande Banken wie die Deutsche Bank sieht. Um diesen Angriff auf die deutsche Volkswirtschaft abzuwehren, gelte es außenpolitisch Deutschland und Europa vom Finanzsystem der Anglo-Amerikaner zu entkoppeln, innenpolitisch gegenüber Banken, die Gewinne privatisieren und Verluste nationalisieren, durch ein entschlossenes Auftreten der Bundesregierung im Interesse der Nation die Souveränität zurückzugewinnen. Voraussetzung dafür sei aber die Versöhnung der Linken mit dem Nationalstaat. (mo)
Jürgen Elsässer: „Nationalstaat und Globalisierung. Als Linker vor der Preußischen Gesellschaft“, Verlag Manuscriptum, 101 Seiten, 8,80 Euro