Re: Falsche Voraussetzungen


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Abgeschickt von Lars am 23 September, 2009 um 14:52:10

Antwort auf: Falsche Voraussetzungen von Stefan Wehmeier am 08 August, 2009 um 22:55:57:

Mitgliederrundbrief zur BundestagswahlDienstag, 22. September, 2009 14:46 Uhr
Von: "presseticker@oekologisch-demokratische-partei.de" <presseticker@oekologisch-demokratische-partei.de>Absender in den Kontakten speichernAn: presseticker@oekologisch-demokratische-partei.deLiebe Mitglieder und Freunde der ödp,

durch den Vertrag von Lissabon soll die EU grundlegend reformiert werden. Die Folgen werden wir täglich
auf Schritt und Tritt spüren. In der vergangenen Woche hat der Bundesrat die sog. "Begleitgesetze" dazu
beschlossen. Damit hat Deutschland endgültig dem Vertrag von Lissabon zugestimmt. Jetzt kommt es nur noch
auf die Abstimmung in Irland an. Über diese Reform der EU und über unseren Klagen dagegen hört man in der
Presse Widersprüchliches. Deshalb möchte ich kurz darüber berichten.

Wie Sie sicher wissen, ist der Vertrag von Lissabon nur eine kaum veränderte Version des EU-
Verfassungsvertrages, der von Frankreich und den Niederlanden in Volksabstimmungen abgelehnt wurde. Die
Kritikpunkte bleiben unverändert: Durch den Vertrag von Lissabon wird unsere Demokratie in großen Teilen
abgeschafft. Denn heute sind rund 80% aller neuen Gesetze in Deutschland nur Umsetzungen von Vorgaben der
EU in nationales Recht. Diese Vorgaben entstehen aber auf eine sehr undemokratische Weise: Das alleinige
Recht, Gesetzesentwürfe zu formulieren, hat die EU-Kommission, die nicht demokratisch ausgewählt ist. Es
sind die Regierungen der Mitgliedstaaten, die sie zusammen mit den Wirtschaftsverbänden bestimmen. Das EU-
Parlament hat nur die Möglichkeit, alle Kommissare zusammen anzunehmen oder abzulehnen. Letzteres ist noch
nie passiert. – An den Gesetzesentwürfen arbeiten auch Wirtschaftsverbände mit, die von der Kommission
willkürlich ausgewählt werden. Mit Demokratie hat das nicht mehr viel zu tun, wenn sich die betroffenen
Verbände ihre eigenen Gesetze schreiben.

Schlimmer ist, dass der Vertrag von Lissabon ausdrücklich Angriffskriege erlaubt, z.B. "zur Wahrung der
Werte der Union und im Dienste ihrer Interessen" (Art. 42 Abs. 5 EUV). Um "einen Aufruhr oder Aufstand
rechtmäßig niederzuschlagen", sind "Tötungen" erlaubt (Art. 2 EMRK). Ab welchem Punkt ist eine friedliche
Demonstration ein Aufruhr? Über diese Bestimmungen des Vertrags wurde in den Medien nicht berichtet; nicht
einmal in der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht durften wir darüber sprechen.

Aber auch wegen der Einschränkungen im sozialen Bereich hat die ödp beim Bundesverfassungsgericht drei
Klagen gegen diesen Vertrag eingereicht. Dabei wurden wir von dessen Beamten in Karlsruhe mit den Worten
freudig empfangen: "Wir sind froh, dass Sie diese Klagen einreichen. Sonst wären wir künftig
überflüssig." Außer der ödp klagten noch Dr. Gauweiler von der CSU, die Linkspartei, eine Gruppe um Graf
Stauffenberg und einige wenige Einzelpersonen. Das Gericht hat uns in seinem Urteil vom 30. Juni teilweise
Recht gegeben. Es hat aber nicht den Vertrag selbst beanstandet, sondern nur die sog. "Begleitgesetze",
die regeln, wie die Bundesregierung damit umgehen muss. Der wichtigste Punkt ist, dass in vielen Fällen
der Bundestag beschließen kann, wie der zuständige deutsche Minister in Brüssel stimmen muss.

So sahen wir unsere letzte Chance für eine Verbesserung der Situation darin, gegen die Neufassung der
Begleitgesetze zu klagen und so das In-Kraft-Treten des Vertrags von Lissabon zu verhindern. Unsere
Hoffnung setzten wir auf eine Passage in einem dieser Gesetze, die dem Anschein nach im offenen
Widerspruch zu den Vorgaben aus Karlsruhe steht ("Parlamentsvorbehalt bei Bundeswehreinsätzen").
Inzwischen hat uns Prof. Schachtschneider, ein sehr bekannten Verfassungsrechtler, angeboten für die ödp
zu arbeiten. Er wies darauf hin, dass der Gesetzestext an dieser Stelle undeutlich und missverständlich,
aber sachlich korrekt ist. Deshalb riet er uns von einer Klage ab. Damit haben wir keine Möglichkeit mehr,
den Vertrag zu verhindern. Herr Striedl vom Bundesvorstand wird aber für die ödp gegen die mangelhafte
Umsetzung des Karlsruher Richterspruchs klagen, ebenso wie Frau Hassel-Reusing und die Gruppe um Graf
Stauffenberg. Unsere Demokratie ist zu wichtig, als dass wir sie den Interessen der Konzerne und
Lobbyverbände opfern dürften.

Wir sind begeisterte Europäer. Gerade deshalb setzen wir uns für eine demokratische, soziale und
friedliche EU ein. Damit stellen wir uns in einen scharfen Gegensatz zur Union, FDP, SPD und den Grünen,
die für den Vertrag von Lissabon gestimmt haben. Bitte geben Sie bei der Wahl am kommenden Sonntag keiner
dieser Parteien Ihre Stimme. Denn damit würden Sie deren Politik bestätigen, die den Großkonzernen immer
mehr direkten Einfluss auf unsere Gesetzgebung und unsere Politik einräumt. Die ödp ist die einzige
Alternative!

Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unsere Pressestelle,
Tel. 030 – 49 85 40 50.

Mit herzlichen Grüßen
Klaus Buchner





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