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11.12.2009 / Inland / Seite 5Inhalt
Doppelte Willkür
Durch Neuordnung der Jobcenter drohen Chaos und Schikane für Hartz-IV-Betroffene. Druck kommt dann von Arbeitsagenturen und Kommunen
Von Ralf Wurzbacher
Jobcenter in Kiel, 2007
Jobcenter in Kiel, 2007
Foto: AP
Mit der sich abzeichnenden Lösung in der Auseinandersetzung um die vom Bundesverfassungsgericht verlangte Neuordnung der Jobcenter droht den Betroffenen das »größte anzunehmende Ungemach«. Das »Chaos für Hartz-IV-Bedürftige ist programmiert«, warnte Martin Behrsing vom Erwerbslosen-Forum Deutschland (Elo-Forum) am Donnerstag mit Blick auf den von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) in der Vorwoche unterbreiteten Kompromißvorschlag. Dieser sieht vor, die Aufgaben von Arbeitsagenturen und Kommunen in Zukunft formal zu trennen, beide Stellen jedoch weiterhin in einem Haus zu belassen. Das Modell ist auch koalitionsintern umstritten, wird aber wohl mangels Alternativen das Rennen machen. Widerstand gibt es noch seitens der SPD-geführten Bundesländer, die allerdings ohne Verbündete aus dem Lager der Union auf verlorenem Posten stehen.
Die Karlsruher Richter hatten Ende 2007 die in den Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) praktizierte Zusammenarbeit der Arbeitsagenturen und der Kommunen bei der Betreuung von Langzeitarbeitslosen als verfassungswidrige Mischverwaltung eingestuft und eine Umstellung bis Ende 2010 angemahnt. Eine vom ehemaligen Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) mit Rückendeckung der 16 Ländersozialminister auf den Weg gebrachte Grundgesetzänderung zum Zwecke der Beibehaltung des Status quo war im Frühjahr am Einspruch der Unionsfraktion gescheitert. Es könne nicht sein, daß die Verfassung den Gesetzen angepaßt werde statt umgekehrt, lautete die vorgeschobene Begründung. Tatsächlich ging es darum, auf Zeit zu spielen, um ein »besseres« Konzept unter veränderter Machtkonstellation durchzusetzen.
Die Absage an eine Verfassungsänderung fand so schließlich auch Eingang in den Koalitionsvertrag von Union und FDP. Laut einem von der neuen Arbeitsministerin an ihre Länderkollegen übermittelten Eckpunktepapier sollen die Tätigkeiten der Sozialämter und Arbeitsagenturen organisatorisch »entkoppelt« werden. Gleichwohl sollen beide Stellen auf freiwilliger Basis zusammenarbeiten dürfen. Damit würde die »Betreuung aus einer Hand« abgelöst durch »Betreuung unter einem Dach«. So werde »erkennbar bleiben, welcher Antrag, welche Entscheidung und welche Leistung dem jeweiligen Träger zuzuordnen ist«, heißt es in dem Schreiben.
Elo-Forum-Sprecher Behrsing hält dies für »Augenwischerei«. Die Hartz-IV-Bedürftigen würden künftig zum Spielball zweier Behörden und damit noch größerer Willkür ausgeliefert. Nach geltender Rechtspraxis teilen sich die Arbeitsagenturen und Kommunen zwar die Aufgaben – Jobvermittlung einerseits, Kostenerstattung für Unterkunft und Heizung andererseits –, allerdings treten sie in Gestalt der ARGE als eine Behörde auf. »Wenn die jetzt jeweils ihr eigenes Ding durchziehen, werden die Zumutungen, Gängeleien und Entrechtungen weiter zunehmen«, sagte er gegenüber junge Welt. »Die Agenturen werden bei der Arbeitsvermittlung sparen und die Kommunen alles daran setzen, die Unterkunftskosten weiter zu drücken.«
Während Behrsing sich wünscht, daß die Betreuung der ALG-II-Bezieher vollends der Bundesagentur für Arbeit (BA) übertragen wird, wollen die SPD-regierten Bundesländer das bestehende Hartz-Regime mit einer Bundesratsinitiative retten. Die Chancen auf die dafür notwendige Verfassungsänderung gehen jedoch gegen null. Und so dürfte den Bedürftigen das bevorstehen, wovor die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Die Linke, Sabine Zimmermann, am Donnerstag im jW-Gespräch warnte: »Das System Hartz IV wird so noch unerträglicher und menschenunwürdiger.«