Das Lohnabstandsgebot wird nicht eingehalten!
Weltfremde Sozialtheoretiker verweisen immer wieder gerne auf das bestehende Lohnabstandsgebot. Demnach kann es gar nicht sein, dass in Deutschland eine Erwerbslosenfamilie sich finanziell besser steht als ein entsprechender Arbeitnehmerhaushalt.
Das Lohnabstandsgebot besteht nur in der Theorie!Im normalen Praxisalltag funktioniert das Lohnabstandsgebot jedoch leider nicht. Weil nun einmal viele Hartz-IV-Sonderleistungen in die Vergleichsberechnungen nicht einfließen. Wie will man etwa die vielen Härtefallregelungen bewerten, wie die Nutzung von Suppenküchen, kostenlosen Lebensmittelpaketen, Umzugshilfen, Renovierungszuschüssen, usw. einrechnen. Es gelingt ja noch nicht einmal, die vom Amt übernommene Warmmiete in einem richtigen Verhältnis zum Erwerbstätigenhaushalt einzupreisen. Auch fällt es schwer, die Standardvergünstigungen (GEZ-Gebührenbefreiung, Übernahme der Kosten für Kindertagesstätten usw.) in das Vergleichschema einzufügen.
Nicht einmal durch Aufstockung kann das Lohnabstandsgebot eingehalten werden!Viele Erwerbstätige stehen sich deutlich schlechter als Hartz-IV-Familien, weil sie Unterstützungszahlungen beim Amt nicht nutzen (aus Unwissenheit, Scham oder Bescheidenheit). Aber selbst diejenigen, die die Bittgänge zum Amt nicht scheuen und Aufstockungen gewährt bekommen, stehen sich in der Regel schlechter als Erwerbslosenfamilien. Weil sie eben die Rundumversorgung nicht bekommen bzw. viele Hilfen schon aus zeitlichen Gründen kaum nutzen können und weil ihnen zudem noch zusätzliche Kosten durch die Arbeitsaufnahme entstehen (Fahrtkosten, Arbeitskleidung, Fortbildungen usw.).
Selbst das öffentlich-rechtliche Fernsehen bemängelt die Nichteinhaltung des Lohnabstandgebots!Wer die Nichteinhaltung des Lohnabstandgebots kritisiert, wird schnell als Aufrührer und Feind aller Arbeitslosen beschimpft. Dabei kommt, wer den Sozialstaat erhalten will, um eine ehrliche Debatte nicht herum. Dieser gesellschaftlichen Verantwortung sind sich inzwischen nicht nur die Privatsender, sondern auch das öffentlich-rechtliche Fernsehen bewusst. Im Gegensatz zu vielen konservativen Zeitungen wird dort den Zuschauern die ungeschminkte Realität vor Augen geführt (zum Beispiel ZDF vom 4.3.2010 in der Sendung "Die Reporter"). Hoffentlich sehen sich solche Sendungen auch einmal unsere Politiker an.
Westerwelle liegt so falsch nicht, wenn er die Einhaltung des Lohnabstandsgebots anmahnt.Reflexartig haben verklärte Sozialpolitiker verbal auf Westerwelle eingesdroschen. Wie konnte er nur etwas so Gemeines sagen und behaupten, vielen Arbeitnehmerfamilien gehe es finanziell schlechter als Erwerbslosenhaushalten. Indes bestätigen sich bei genauerer Recherche die Richtigkeit dieser Feststellung. Zwar versuchen Sozialpolitiker und Sozialverbände immer noch, die Wirklichkeit zu vertuschen (indem sie geschönte Vergleichsstudien präsentieren), aber auf Dauer werden sie mit ihrer Strategie keinen Erfolg haben.
Ein Staat ohne Lohnabstandsgebot ist auf Dauer unhaltbar!Auf Dauer gesehen ist ein Staat ohne funktionierendem Lohnabstandsgebot zum Scheitern verurteilt. Wenn sich in der Bevölkerung erst einmal herumspricht, dass Arbeitsleistung finanziell bestraft wird, werden immer mehr Erwerbstätige ins andere (bequemere) Lager der Erwerbslosen (mit Zuverdienstmöglichkeit) wechseln wollen. Dadurch
verstärkt sich der Trend, weil der schwindenden Zahl
von Beitrags- und Steuerzahlern immer höhere Abgaben
auferlegt werden müssen.
Die panische Angst vor der Wahrheit!Warum haben so viele Menschen solch panische Angst vor einer offenen Debatte über das Lohnabstandsgebot? Warum wird fieberhaft versucht, bestehendes Unrecht zu verklären? Warum wirft man Westerwelle vor, er sage nichts Neues und breche keine Tabus? Die
Antwort liegt auf der Hand: Ein Staat, in dem
Erwerbstätige sich schlechter stehen als Erwerbslose,
ist völlig aus den Fugen geraten. Dort hat sich der
soziale Gedanke verselbständigt und zur Perversion
verklärt.
Lesen Sie weiter: Wer oder was ist soziale Gerechtigkeit? Ist der Sozialstaat noch zu retten? Brachten die Agenda 2010 oder Hartz IV den Aufschwung? Hartz-IV-Erhöhung: Mutiert das Bundesverfassungsgericht zum obersten Wächterrat? Seit 30 Jahren sinken die Reallöhne!
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© Manfred J. Müller, Flensburg
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